Sie sind hier: Startseite

IMPRESSUM

Geschäftsführer:
Ulrich Oppermann

Firmensitz: Hannover

USt.-ID: DE257262774

Inhaltlich verantwortlich: Ulrich Oppermann
Haftung für Inhalte

Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen.

Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei bekannt werden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.
Haftung für Links

Unser Angebot enthält Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei bekannt werden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen.
Urheberrecht

Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Beiträge Dritter sind als solche gekennzeichnet. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet.

Die Betreiber der Seiten sind bemüht, stets die Urheberrechte anderer zu beachten bzw. auf selbst erstellte sowie lizenzfreie Werke zurückzugreifen.

Datenschutz

Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder eMail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies soweit möglich stets auf freiwilliger Basis. Die Nutzung der Angebote und Dienste ist, soweit möglich, stets ohne Angabe personenbezogener Daten möglich.

Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails, vor.

Abmahnung Nein danke !

Im Falle von Streitigkeiten oder wettbewerbsrechtlichen oder ähnlichen
Problemen, bitten ich Sie, zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreitigkeiten und Kosten,
mich bereits im Vorfeld zu kontaktieren. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung
ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit mir, wird im Sinne der Schadenminderungspflicht
als unbegründet zurückgewiesen.

copyrights

Die vorliegende Publikation (Website) ist durch die Firma VSP Oppermann urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte sind ausdrücklich vorbehalten. Kein Teil dieser Publikation darf ohne schriftliche Genehmigung des Urhebers in irgendeiner Form (durch Speicherung, Abschrift, Abdruck, Fotokopie, Mikrofilm oder andere Verfahren) reproduziert oder in anderen Publikationen vervielfältigt werden. Auch die Rechte der Wiedergabe durch Vortrag, Funk, Fernsehen, elektronische Übertragung (auch e-Mail) oder sonstige Übertragung sind vorbehalten. Vergehen gegen die bestehenden Rechte werden unverzüglich nach Bekannt werden ohne Ankündigung rechtlich geahndet. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Webmaster unter info@vsp-oppermann.de

AGB



Allgemeine Geschäftsbedingungen

VSP Oppermann -Alarmanlagen-und Videoüberwachung

I. Geltungsbereich
1. Nachfolgende Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil aller unserer Angebote und Vertragsannahmeerklärungen und Grundlage aller
unserer Verkäufe, Lieferungen, Mietverträge und Leistungen einschließlich
Beratung, Auskünfte, Montagen und Instandhaltungen. Sie gelten spätestens
mit der Entgegennahme unserer Ware oder Leistungen als angenommen.
2. Unsere Vertragsabschlüsse mit
a) allen Kaufleuten im Sinne der §§ 1 ff HGB, soweit der Vertrag zum Betrieb
ihres Handelsgewerbes gehört und
b) juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem
Sondervermögen sowie
c) Vertragsabschlüsse mit anderen als in Abs. a) und b) genannten Kunden,
insbesondere Nichtkaufleuten, erfolgen aufgrund dieser
Allgemeinen Bedingungen, jedoch mit folgenden Änderungen und
Einschränkungen bezügl. des Kundenkreises unter c):
aa) Ziffer I.3 entfällt
bb) Ziffer II.1 Satz 1 entfällt
cc) Ziffer III.2. gilt nur, wenn unsere Leistungen vereinbarungsgemäß erst
mehr als vier Monate nach Vertragsabschluß erbracht werden sollen
dd) Ziffer IV.3 Sätze 2 und 3 entfallen
ee) Ziffer VI.1 Satz 2 gilt in folgender Fassung:
Erfolgt bis dahin keine Zahlung, sind wir berechtigt, für die Zeit danach
Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank, mindestend jedoch % zuzüglich Mehrwertsteuer zu verlangen.
Ziffer VI.6 entfällt
ff) Ziffer VII. Satz 1 gilt in folgender Fassung:
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises,
bei Zahlung durch Scheck oder Wechsel bis zur Einlösung unser Eigentum.
gg) Ziffer VIII. 1.a gilt in folgender Fassung:
Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt,
haften wir infolge eines vor Gefahrenübergang liegenden Umstandes für of-
fene Mängel binnen zwei Monaten ab Abnahmezeitpunkt oder mangels Ab-
nahme ab Versanddatum.
Ziffer VIII.1.c Satz 2 entfällt
Ziffer VIII.2 gilt in folgender Fassung:
Bei berechtigter Mängelrüge leisten wir in der Weise Ersatz, daß wir die
mangelhaften Teile kostenlos ersetzen und auch die etwaigen
weitergehenden mit der Nachbesserung zusammenhängenden Kosten
gemäß § 476a BGB tragen. Schlägt die Nachbesserung fehl, so kann der
Kunde angemessene Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom
Vertrag zurücktreten. Für ersetzte Teile haften wir gleichfalls gemäß dieser
Ziffer VIII, jedoch besteht die Gewährleistung nur bis zum Ende der
Gewährleistungszeit für den ursprünglichen Gegenstand.
hh) Ziffer X.2. entfällt.
3. Entgegenstehende Allgemeine Bedingungen des Kunden sind
ausgeschlossen, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
4. Bei Ergänzungs- und Folgeaufträgen der unter 1.1. aufgezählten Art gelten
diese Allgemeinen Bestimmungen entsprechend. Sie werden spätestens
zum Zeitpunkt der jeweiligen Lieferungs- und Leistungsannahme wirksam.
5. Zusätzlich zu diesen Bedingungen gelten für alle mit uns abgeschlossenen
Verträge die Bestimmungen der VOB, Teile A,B und C sowie die jeweils
gültigen Regeln der Technik, soweit sie für die Sicherheit der Lieferungen
und Leistungen in Betracht kommen und vereinbart wurden. Sofern Liefe-
rungen von Hardware- und Softwareprodukten Gegenstand des Vertrages
sind, gelten ergänzend die einschlägigen Bedingungen des Auftragnehmers
in der jeweils gültigen Ausgabe.
II. Vertragsinhalt
1. Für Inhalt und Umfang der Vertrages ist unsere schriftliche Auftragsbestäti-
gung maßgebend. Unsere vorvertraglichen Mitteilungen, insbesondere
Angebote, Beschreibungen, Kostenvoranschläge, sind außer bei
ausdrücklicher Vereinbarung, freibleibend.
Informationen, Angaben in Prospekten, Merkblättern und anwendungstechni-
schen Hinweisen sollen nur informativ wirken und allgemeine Kenntnisse
vermitteln. Sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist, wer-
den sie nicht Vertragsbestandteil. Vertragsänderungen und mündliche
Nebenabreden sind nur bei schriftlicher Bestätigung wirksam.
2. Wir behalten uns vor, bei Auftragsausführung technische Änderungen
vorzunehmen, soweit sie sich aus dem Fortschritt der technischen Entwick-
lung ergeben oder sich im Einzelfall im Interesse der Leistungsfähigkeit der
Anlage als sachdienlich erweisen.
III. Preise
1. Die von uns angegebenen Warenpreise verstehen sich ab Werk bzw. ab
unserem Lager ausschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer, Verpackung und
Montage, soweit nichts anderes vereinbart wird.
2. Ist eine uns bindende Preisabsprache zustande gekommen, können wir
trotzdem die Preise berichtigen, wenn nachträglich die Lieferung oder
Leistung durch neu hinzukommende öffentliche Abgaben, Nebengebühren,
Frachten oder deren Erhöhungen oder andere gesetzliche Maßnahmen oder
eine Änderung der Kostenfaktoren wie Lohn- und Materialkosten, auf denen
unsere Preise beruhen, mittelbar oder unmittelbar betroffen und verteuert.
Dies gilt nicht, wenn wir ausdrücklich und schriftlich einen Festpreis
zugesagt haben.
IV. Lieferzeiten, Lieferung, Gefahrenübergang
1. Angaben über Lieferungsfristen und -termine gelten nur annähernd, es sei
denn, daß wir sie ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet ha-
ben. Die Lieferzeit beginnt mit dem Tage des Zugangs unserer Auftragsbe-
stätigung beim Vertragspartner, jedoch nicht vor Klärung aller Ausführungs-
einzelheiten und Erfüllung aller sonstigen Voraussetzungen, die der Ver-
tragspartner zu erbringen hat.
2. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer,
außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z.B. bei
Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik,
Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen,
Energieversorgungsschwierigkeiten usw. auch wenn sie bei Vorlieferanten
eintreten - verlängert sich, wenn der Lieferant an der rechtzeitigen Erfüllung
seiner Verpflichtungen behindert ist, die Lieferfrist um die Dauer der
Behinderung sowie einer angemessenen Anlaufzeit. Wird durch die genann-
ten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so
wird der Lieferant von der Lieferverpflichtung frei. Sofern die
Lieferverzögerung länger als zwei Monate dauert, ist der Abnehmer be-
rechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird
der Lieferant von der Lieferverpflichtung frei, so kann der Abnehmer hieraus
keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände
kann sich der Lieferant nur berufen, wenn er den Abnehmer unverzüglich
benachrichtigt.
3. Bei eigenem Verzug und von uns zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung
sind wir zu Schadensersatz wegen Nichterfüllung nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit verpflichtet. Auch bei grober Fahrlässigkeit ist unsere Haftung
jedoch auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren
Schaden beschränkt. Ansprüche auf Ersatz von Verzögerungsschäden (§
286 BGB) sind auch bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das Recht
des Vertragspartners zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer uns
gesetzten angemessenen Nachfrist bleibt unberührt.
4. Wir sind zu Teilleistungen in zumutbarem Umfang berechtigt.
5. Wenn zwischen uns und dem Kunden keine Vereinbarung über den Versand
getroffen ist, erfolgt dieser nach unserem Ermessen, wobei wir nicht ver-
pflichtet sind, die günstigste Art der Versendung zu wählen.
6. Die Gefahr geht auf unseren Vertragspartner über, auch dann, wenn fracht-
freie Lieferung vereinbart worden ist,
a) sobald die Ware unser Werk bzw. Lager verläßt. Auf Wusch und Kosten
des Vertragspartners wird die Ware von uns gegen Bruch-, Transport- und
Feuerschäden versichert.
b) Bei Lieferung mit Errichtung geht die Gefahr am Tage der Übernahme
über; soweit ein Probebetrieb ausdrücklich vereinbart wurde, erfolgt der
Gefahrenübergang nach einwandfreiem Probebetrieb. Vorausgesetzt wird
hierbei, daß der Probebetrieb sich unverzüglich an die betriebsbereite Errich-
tung anschließt. Falls der Vertragspartner das Angebot eines Probebetriebs
nicht annimmt, so geht nach Ablauf von 14 Tagen nach diesem Angebot die
Gefahr für die Zeit der Verzögerung auf den Vertragspartner über.
c) Wenn unsere Lieferungen und Leistungen auf Wunsch des
Vertragspartner oder aus von ihm zu vertretenden Gründen
(Gläubigerverzug) verzögert wird, so geht die Gefahr für die Zeit der
Verzögerung auf den Vertragspartner über. Die entsprechenden Kosten für
Wartezeit, Bereitstellung und Aufbewahrung und weitere erforderliche
Reisen unserer Erfüllungsgehilfen hat der Vertragspartner zu tragen.
V. Errichtung und Instandhaltung von Anlagen
Für jede Art von Aufstellung, Montage und Instandhaltung gelten, soweit
nicht anders schriftlich vereinbart worden ist, folgende Bestimmungen:
A. Unser Vertragspartner hat auf seine Kosten zu übernehmen und rechtzeitig
zu stellen:
1. Hilfsmannschaften wie Handlanger und, wenn nötig, auch Maurer, Zimmer-
leute, Schlosser, Kranführer, sonstige Facharbeiter mit dem von diesen
benötigten Werkzeug in der erforderlichen Zahl, alle Erd-, Bettungs-, Stemm-
, Gerüst-, Verputz-, Maler- und sonstige branchenfremde Nebenarbeiten ein-
schließlich der dazu benötigten Baustoffe, Betriebskraft und Wasser ein-
schließlich der erforderlichen Anschlüsse bis zur Verwendungsstelle,
Heizung und allgemeine Beleuchtung, bei der Montagestelle für die
Aufbewahrung der Maschinenteile, Apparaturen, Materialien, Werkzeuge
usw. genügend große, geeignete, trockene und verschließbare Räume und
für das Montagepersonal angemessene Arbeits- und Aufenthaltsräume
einschließlich entsprechender sanitärer Anlagen; im übrigen hat unser
Vertragspartner zum Schutz unseres und des Besitzes unseres
Montagepersonals auf der Baustelle die Maßnahme zu treffen, die er zum
Schutz des eigenen Besitzes ergreifen würde. Schutzkleidung und
Schutzvorrichtungen, die infolge besonderer Umstände der Montagestelle
erforderlich und für uns als Auftragnehmer nicht branchenüblich sind.
2. Vor Beginn der Montagearbeiten hat unser Vertragspartner die nötigen
Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas-, Wasserleitungen
oder ähnlicher Anlagen sowie die erforderlichen statischen Angaben
unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.
3. Unser Vertragspartner verpflichtet sich, den Aufstellern oder unserem
Montagpersonal die geleisteten Arbeiten nach unserer Wahl täglich oder wö-
chentlich zu bescheinigen. Er bestätigt ferner auf von uns gestellten
Formularen die Beendigung der Aufstellung oder Montage.
4. Von uns gelieferte Teile, die ausgebaut und ersetzt werden, gehen mangels
anderer Vereinbarung ohne besonderen Rechtsakt entschädigungslos in
unser Eigentum über, ausgenommen hiervon sind Teile und Komponenten,
die sachgemäß nach Umweltschutzbedingungen entsorgt werden müssen.
B. Falls wir die Montage oder Instandhaltung gegen Einzelberechung übernom-
men haben, gelten außer den Bestimmungen unter A noch die
nachfolgenden Bedingungen als vereinbart:
1. Unser Vertragspartner vergütet uns die bei der Auftragserteilung
vereinbarten Verrechnungssätze für Arbeitszeit und Zuschläge für Mehr-,
Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, für Arbeiten unter erschwerten
Umständen sowie für Planung und Überwachung. Dies gilt entsprechend für
den Verbrauch von Material einschließlich Verschnitt sowie für den Aufbau
und den Anschluß der Einrichtung.
2. Vorbereitungs-, Reise- und Laufzeiten und Rückmeldungen gelten als
Arbeitszeit, wobei für An- und Abfahrten, hierzu zählen insbesondere Lohn-
und Fahrzeugkosten, der tatsächliche Aufwand berechnet wird.
3. Ferner werden folgende Kosten gesondert vergütet:
Reisekosten, Kosten für den Transport des Handwerkszeugs und des
persönlichen Gepäcks, für Fracht und Verpackung, für die Anlieferung der
gesamten Materialien und Geräte sowie bestellte technische Unterlagen; bei
uns übliche Auslösungen und Zulagen für die Arbeitszeit sowie für Ruhe-
und Feiertage.
VI. Zahlung
1. Unsere Rechnungen sind sofort fällig und spätestens innerhalb von 30
Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Erfolgt bis dahin keine Zahlung, sind
wir berechtigt, für die Zeit danach Zinsen in Höhe von 4% über dem
jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 8%,
zuzüglich Mehrwertsteuer, zu verlangen. Die Geltendmachung eines
weiteren Schadens im Falle des Verzugs bleibt vorbehalten. Der
Auftraggeber kann den Nachweis führen, daß ein geringerer als der Min-
destschaden eingetreten ist, dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis eines
höheren Zinssatzes vorbehalten. Reine Servicerechnungen sind nach
Rechnungserhalt sofort netto Kasse fällig.
3. Zahlungen dürfen nur an uns erfolgen, nicht an Vertreter.
4. Die Annahme von Schecks, Wechseln und anderen Wertpapieren erfolgt nur
erfüllungshalber unter dem üblichen Vorbehalt ihrer Einlösung, ihrer
Diskontierungsmöglichkeit sowie gegen Übernahme sämtlicher im Zusam-
menhang mit der Einlösung stehenden Kosten durch den Vertragspartner.
Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind
sofort fällig.
5. Bei Teillieferungen steht uns das Recht auf Verlangen entsprechender Teil-
zahlung zu.
6. Alle unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa herein-
genommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die
Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt
werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit unserer Vertragspartner zu
mindern.
7. Tritt unser Auftraggeber vom Vertrag zurück (Abbestellung), ohne daß wir
ihm einen Grund dazu gegeben haben, oder erklären wir den Rücktritt oder
die Kündigung des Vertrages aus Gründen,
die vom Vertragspartner zu
vertreten sind so verpflichtet sich der Vertragspartner, die bereits
angefallenen Kosten sowie den entgangenen Gewinn mit einem Pauschal-
betrag von max. 25% des vertraglichen Gerätewertes zu vergüten. Dem Auf-
traggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, daß Kosten und Gewinn nicht
oder nicht in dieser Höhe entstanden bzw. entgangen sind. Danach erfolgt
Berechnung nur in nachgewiesener Höhe.
8. Zu einer Aufrechnung ist er nur
berechtigt, wenn er die Gegenforderung
anerkannt haben oder diese rechtskräftig festgestellt worden ist.
VII. Eigentumsvorbehalt
Alle Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämt-
licher Forderungen - bei Zahlung durch den Scheck oder Wechsel bis zur
Einlösung gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich künftiger oder
bedingter Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen
Verträgen, und zwar auch dann, wenn besonders bezeichnete Forderungen
bereits beglichen sind.
Entsprechendes gilt auch für den Fall der Verbindung und Vermischung hin-
sichtlich des Miteigentumsrechtes, das dann gegebenenfalls auf uns
übergeht (§§ 847, 948 BGB).
Der Auftraggeber ist verpflichtet, bezüglich der Vorbehaltsware jegliche
Beeinträchtigung des Eigentums zu
unterlassen und im Falle des Zugriffs
Dritter den Auftragnehmer unverzüglich darüber zu informieren. Diesbezüglich
entstehende Kosten von Interventionen
trägt der Auftraggeber.
VIII. Gewährleistung
1. Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt,
haften wir infolge eines vor Gefahrenübergang liegenden Umstandes nach
folgenden Bestimmungen, wenn:
a) erkennbare Mängel binnen zwei Monaten ab Abnahmezeitpunkt oder man-
gels Abnahme ab Versanddatum, nicht erkennbare Mängel bei Entdeckung,
spätestens jedoch innerhalb der Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab
Abnahmezeitpunkt oder mangels Abnahme
ab Versanddatum schriftlich
angezeigt werden. Die Anzeige solcher Mängel hat unverzüglich zu erfolgen.
b) am gerügten Liefergegenstand Reparaturversuche, Instandsetzungsarbeiten
oder technische Änderungen durch unseren Vertragspartner oder Dritte nicht
stattgefunden haben und
c) unser Vertragspartner mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen, so-
weit sie fällig sind und in angemessenem Verhältnis zum Wert der unbean-
standeten Teile der Lieferung stehen, nicht
im Rückstand ist.
Zurückbehaltungen sind im übrigen nur statthaft, wenn eine Mängelrüge
geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel besteht.
d) die Anlage nach den gültigen VDE-Bestimmungen für
Gefahrenmeldeanlagen instand gehalten und vom Vertragspartner
sachgemäß bedient wird.
e) Wir machen darauf aufmerksam, daß eine absolut fehlerfreie Erstellung von
Software, insbesondere komplexer Softwaresysteme, nach heutigem Stand
der Technik nicht bzw. nicht mit zumutbaren Aufwendungen möglich ist.
Gegenstand dieser Gewährleistung ist ein Programm, das für den üblichen
oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch entsprechend der
Programmbeschreibung tauglich ist.
f) Wir gewährleisten, daß der Programmträger bei der Übergabe an den
Kunden keine Material- und Herstellungsfehler hat.
g) Für die Fehlerfreiheit der Programme außerhalb des Gegenstandes dieser
Gewährleistung kann aus oben genannten Gründen keine Mängelhaftung
übernommen werden. Insbesondere übernehmen wir keine Gewähr dafür,
daß die Programmfunktionen den Anforde-
rungen des Kunden genügen oder
in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten. Auch die
Verantwortung für die Auswahl, die Installation und die Nutzung sowie die
damit beabsichtigten Ergebnisse trägt der Kunde.
Werden Programme für kundeneigene Hardware eingesetzt, erstreckt sich
die Gewährleistung nur auf die gelieferte Software und nicht auf deren
Zusammenwirken mit der Hardware.
1. Bei berechtigter Mängelrüge leisten wir in der Weise Ersatz, daß wir inner-
halb der Gewährleistungsfristen-ohne Rücksicht auf die Betriebsdauer-vom
Tage des Gefahrenübergangs an gerechnet infolge eines vor dem Gefahren-
übergang liegenden Umstandes die mangelhaften Teile kostenlos ersetzen,
wobei der Kunde solche sonstigen Aufwendungen zu tragen hat, die in
einem vernünftigen Verhältnis zu dem Wert der Kaufsache oder der Leistung
stehen. Mängelrügen werden verursacht insbesondere wegen fehlerhafter
Bauart, schlechten Materials oder mangelhafter Ausführung. Bei verzögerter,
verweigerter oder mißlungener Nachbesserung bleibt das Recht auf
Rücktritt, Wandelung oder Minderung unberührt.
3. Die Gewährleistung beträgt für Nachbesserungen, Ersatzlieferungen 6 Mo-
nate. Sie läuft mindestens bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährlei-
stungsfrist für den Liefergegenstand.
4. Das Recht unseres Vertragspartners, Ansprüche aus Mängeln geltend zu
machen, verjährt sich in allen Fällen vom Zeitpunkt der Rüge an in 12
Monaten. Wird innerhalb dieser Frist keine Einigung erzielt, können unsere
Vertragspartner und wir eine Verlängerungsfrist vereinbaren.
5. Zur Mängelbeseitigung hat unser Vertragspartner uns die nach billigem Er-
messen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren.
6. Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, ferner nicht
auf Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung,
übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter
Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes und solcher chemischen,
elektromechanischen oder elektrischen Einflüsse eintstehen, die nach dem
Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
7. Weitergehende Ansprüche unseres Vertragspartners gegen uns und unsere
Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf
Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind.
Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit
oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.
8. Die Ziffern 1 bis 7 gelten entsprechend für solche Ansprüche unseres Ver-
tragspartners auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung, die durch im
Rahmen des Vertrages erfolgte Beratungen oder durch Verletzung
vertraglicher Nebenpflichten entstanden sind.
IX. Haftung
1. Nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen zugestandene Ansprüche,
insbesondere Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug,
Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, positiver Vertragsverletzung,
Verschulden bei Vertragsabschluß, unerlaubter Handlung und auf Ersatz von
Mangelfolgeschäden - auch soweit vorstehende Ansprüche im
Zusammenhang mit Gewährleistungsrechten des Vertragspartners stehen -
werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen,
grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch uns, einen unserer gesetzlichen
Vertreter oder einen unserer Erfüllungsgehilfen.
Gehört der Vertrag zum Betrieb des Handelsgewerbes eines Kaufmanns, ist
unsere Haftung auch bei grober Fahrlässigkeit auf den im Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden begrenzt.
2. Jegliche Haftung unsererseits für Schäden,
die durch unsere Vertreter, Erfül-
lungs- oder Verrichtungsgehilfen vor oder bei Auftragsausführung verursacht
werden, übernehmen wir nur im Rahmen
der von uns abgeschlossenen
Betriebshaftpflichtversicherung.
3. Eine darüber hinausgehende Haftung wird nicht übernommen, insbesondere
wird nicht für Schäden gehaftet, die als Folge von strafbaren Handlungen
(z.B. Raub, Diebstahl, Einbruchdiebstahl) gegenüber Personen, dem Eigen-
tum oder dem Vermögen des Auftraggebers oder Dritten entstehen. Ausge-
schlossen sind in jedem Fall Ersatzansprüche für Folgeschäden, z.B. bei
Nichtfunktionieren der Anlage, Einbruch, Kosten der Polizei bzw. Feuerwehr
sowie ggf. Bewachungsunternehmen bei Gefahrenmeldungen.
4. Wir haften nicht für Arbeiten unserer Erfüllungsgehilfen, soweit die Arbeiten
nicht mit den vereinbarten Lieferungen und Leistungen zusammenhängen
oder soweit dieselben vom Vertragspartner direkt veranlaßt sind.
5. Etwaige Unregelmäßigkeiten bei der Erfüllung unserer vertraglichen
Verpflichtungen sind uns unverzüglich schriftlich zwecks Abstellung anzuzeigen,
andernfalls Rechte hieraus nicht abgeleitet werden können.
6. Beratungen durch unser Personal oder von uns beauftragte Vertreter
erfolgen unverbindlich. Sie basieren auf dem gegenwärtigen Stand unserer
Erkenntnisse und Erfahrungen und werden nach bestem Wissen erteilt.
Haftungsansprüche sind insoweit ausgeschlossen, als uns nicht Vorsatz
bzw. grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
7. Wir haften nicht für entgangenen Gewinn und Vermögensschäden des Kun-
den, welche z.B. in Verbindung mit einem Ausfall der Anlage entstehen,
durch fehlerhafte Funktion von Programmen oder Datenverlust, ebensowe-
nig, wenn die vom Kunden gewählte Systemkombination seinen Erfordernis-
sen nicht entspricht oder die beabsichtigten Ergebnisse nicht erreicht
werden, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften über eine Haftung
für Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit diesen Haftungsbeschränkungen
entgegenstehen.
X. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Für unsere Rechtsbeziehung gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
2. Ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragneh-
mers.
XI. Datenspeicherung
Wir sind berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung er-
halten Daten über den Auftraggeber im Sinne des
Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten und zu speichern, soweit dies im
Rahmen der Durchführung des Vertrages zweckmäßig erscheint.
XII. Sonstiges
1. Die von uns zur Nutzung überlassenen Programme sind urheberrechtlich ge-
schützt. Der Besteller verpflichtet sich, diese Programme ausschließlich für
sich und nur im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit einzusetzen. Mit der
Entgegennahme der Programme verpflichtet er sich, diese ohne unsere Zu-
stimmung weder zu vervielfältigen noch vervielfältigen zu lassen und keinem
unbefugten Dritten die Programme oder Kopien zur Verfügung zu stellen. Im
Falle der Zuwiderhandlung ist der Besteller zur Schadensersatzleistung ver-
pflichtet.
2. Alarmgaben mit privaten Fernsignaleinrichtungen über das öffentliche
Fernsprechnetz bieten für die Hersteller der Verbindungen und die Übermitt-
lung der Meldungen keine höhere als die dem Fernsprechdienst eigene Si-
cherheit. Gebühren, die von der Post, Polizei, Feuerwehr oder sonstigen Be-
hörden aufgrund der vereinbarten Lieferungen und Leistungen erhoben wer-
den, gehen zu Lasten des Vertragspartners.
3. Wir sind berechtigt, uns bei der Erfüllung unserer Verpflichtungen anderer
zuverlässiger Unternehmen zu bedienen.
4. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen rechtsunwirksam sein, so wird
dadurch die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand: 11-2017: copyright VSP Oppermann

AGB

Wir nutzen Cookies auf unserer Website um diese laufend für Sie zu verbessern. Mehr erfahren